Description: Die spartanische Staatsverfassung weist im Vergleich mit den ubrigen griechischen Staaten der archaischen und klassischen Zeit eine Reihe von Spezifika auf - etwa das Doppelkonigtum, das in einem standigen Spannungsverhaltnis zu den Gremien der Burgerschaft gestanden zu haben scheint. Die in der modernen Forschung gangige Ansicht besagt, daa das Konigtum erst im Zuge eines langeren Prozesses seine typische Auspragung erfahren hat, indem es kontinuierlich Befugnisse an andere Behorden, insbesondere das Ephorat, abgeben muate, bis es im 5. Jahrhundert faktisch unter der standigen Aufsicht der Volksvertreter stand.
Brief description: Andreas Luther ist Privatdozent am Seminar fur Alte Geschichte der Freien Universitat Berlin. Seine Arbeitsschwerpunkte sind das fruhe Griechenland, die romische Kaiserzeit sowie Geschichte und Kultur des Vorderen Orients in der klassischen Antike.
Review Quotes: ..". On a ainsi affaire a un travail serieux ..." Edmond Levy, Gnomon 79 (2007), S. 366-368 "Es ist L. gelungen, die vielfaltigen Probleme, die sich bei der Auswertung der Nachrichten uber spartanische Institutionen infolge der schon von Thukydides beklagten "Geheimniskramerei" der Spartaner in ihren Polisangelegenheiten ergeben, an den Beispielen des Konigtums und des Ephorats treffend zu analysieren. L. hat mit groaem Mut neue Fragen an die vorliegende Uberlieferung gestellt und vielfach Anregungen fur neue Diskussion gegeben." Karl-Wilhelm Welwei, KLIO 89 (2007), Heft 2, S. 511-512 "Eine Studie (...), deren Relevanz fur die aktuelle Spartaforschung auaer Zweifel steht." Mischa Meier, HZ 280 (2005), S. 710-711 "(...) his work is an important corrective to the school of thought which assumes that an institution or procedure must have been introduced shortly before it is first attested." Hans van Wees, sehepunkte 5 (2005), Nr. 9 "(...) anregend und geeignet, die Diskussion um das fruhe Sparta weiter voranzutreiben." Lukas Thommen, H-Soz-u-Kult