Description: Der Rechtstext muss bestandig fortgelesen werden, um bestimmte interpretative Positionen nicht auszuschliessen. Damit sich der Interpret aus dem Kontinuum immer gleicher Lesungen losen kann, muss der Text fur den Einzug des Anderen offengehalten werden. Der Freiheit des Interpreten, den Text und seinen pluralen Sinn immer weiter ausz
Brief description: Dr. iur. Bennet Lodzig, M. L. E. (Hannover), ist Jurist und niedersachsischer Verwaltungsbeamter.