Description: Es ist nur ein scheinbar merkwurdiger Befund, dass man bis heute in keinem anderen Land dem Phanomen des Dichterjuristen so haufig begegnet wie in Deutschland. Betont wurde in der juristischen Ausbildung des 19. Jahrhunderts der unlosbare Zusammenhang mit den philosophischen und historischen Wissenschaften. Aufgabe des Rechtsunterrichts an den deutschen Fakultaten war zunachst die Anleitung zur dogmatischen Kenntnis des geltenden Rechts und zur Fahigkeit, es auf konkrete juristische Falle anzuwenden. Das weitere Schwergewicht beruhte aber auf der Vermittlung eines geschichtlichen Verstandnisses des Rechts, d.h. der Erkenntnis der Bedingungen seines Werdens und seiner Wandlungen. Die Jurisprudenz wandelte sich auf der Grundlage dieser neuen Wissenschaftsauffassung zu einem ausserst reizvollen Studienfeld, das die originellsten Kopfe der jungen Generation anzog. Zu ihnen zahlten auch die Heidelberger Jurastudenten Joseph Freiherr von Eichendorff, Karl Georg Nadler und Joseph Viktor von Scheffel.