Description: Die Analyse der von Papst Gregor dem Grossen (590-604) verfassten und im Wortlaut uberlieferten Briefe zeigt, dass es sich dabei in 62 Prozent der Falle um Reskripte im Sinne des romischen Kaiserrechts handelt, das heisst um Urkunden, die der Papst ebenso, wie es die Kaiser taten, einem Petenten auf dessen Antrag und unter Vorbehalt der Ungultigkeit bei fehlerhaftem Antrag gewahrte. Dieser Befund erlaubt es, die Abkunft des mittelalterlichen Urkundenwesens vom spatantiken auf neue Weise zu begrunden, den Begriff des Privilegs neu zu definieren und die Widerruflichkeit herrscherlicher Konzessionen als unerlassliches Hilfsmittel einer bestimmten Regierungsweise zu beschreiben. Man konnte namlich den bei aller Rechtsbildung vorausgesetzten Konsens des Oberhauptes mit den Rechtsunterworfenen nur dadurch herstellen, dass Kaiser und Papste standig mit den in den Hauptstadten zusammenstromenden Petenten verhandelten. Ein Register erschliesst das Werk.