Description:
Diese rechtshistorische Arbeit untersucht anhand der zeitgenössischen Fachliteratur und veröffentlichten Entscheidungen der Erbgesundheitsgerichte die Frage, ob «Asoziale» und «Gemeinschaftsfremde» im Sinne der NS-Terminologie der Zwangssterilisierung nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 unterlagen.