Description: Die staatskirchenrechtliche Debatte um das Vermögen der Kirchen konzentriert sich zumeist auf sogenannte Staatsleistungen und Kirchensteuer, während die sonstige staatliche Religionsförderung des Staates eher vernachlässigt oder populistisch behandelt wird. Um diese verengte Perspektive aufzubrechen, will sich die Tagung mehrperspektivisch dem Feld staatlicher Religionsfördermaßnahmen nähern. Die Verschränkung von Erfahrungsraum und Erwartungshorizont staatlicher Religionsförderung ist für die Thematik von großer Bedeutung wie auch die rechtsvergleichende Perspektive, die nicht nur andere Fördermodelle als Vergleichsfolie vorstellen soll, sondern gleichzeitig die Frage danach impliziert, ob und inwieweit etwa den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nicht Spielräume für eigene Wege verbleiben müssen, um Kirchen und Religionsgemeinschaften zu fördern.