Description: Internal Investigations gelten heute als unentbehrlicher Teil eines effektiven Compliance-Management-Systems. Angesichts dieser Entwicklung beabsichtigt der Gesetzgeber, gewisse Grundregeln zu kodifizieren. Unter kritischer Wurdigung dessen unterbreitet die Arbeit einen eigenen Vorschlag fur die gesetzliche Ausgestaltung interner Ermittlungen. Dafur beleuchtet sie geltende arbeits- und datenschutzrechtliche Vorgaben. Folgenreich ist die Erkenntnis, dass sich ein Mitarbeiter gegenuber seinem Arbeitgeber grundsatzlich selbst belasten muss. Es gilt daher sicherzustellen, dass seine Auskunft nicht zweckwidrig in einem eigenen Strafverfahren gegen ihn verwendet wird. Selbst wenn interne Ermittlungen durch Rechtsanwalte durchgefuhrt werden, sind die Befragungsprotokolle laut BVerfG vom 27.06.2018 nicht zwingend beschlagnahmefrei. Das Mandat birgt zwar ein Verwertungsverbot zugunsten des mandatierenden Unternehmens nach 160a Abs. 1 S. 2 StPO, nicht aber zugunsten des einzelnen Mitarbeiters. Fur ihn ist ein absolutes, selbststandiges Beweisverwertungsverbot zu schaffen.