Description: Die Vereinbarkeit von (inter-)nationalen Klimaschutzzielen mit den Belangen der Baukultur stellt Eigentumer, Bauherren, Architekten sowie Bauverwaltungen vor neue Aufgaben und Herausforderungen im Stadtebau. Der Bundesgesetzgeber versucht diese Herausforderungen mit der Sonderregelung 248 BauGB als spezielle bauplanungsrechtliche Abweichungsvorschrift zu bewaltigen und den Konflikt zwischen Baukultur und Klimaschutz zu losen. Ziel der Arbeit ist es, die unbestimmten Rechtsbegriffe der Baukultur und der baukulturellen Belange in der Sonderregelung 248 BauGB als Begriffe des Bodenrechts in Abgrenzung zum Bauordnungs- und Denkmalschutzrecht der Lander zu konkretisieren und verfassungskonform auszulegen. Wesentliche Bedeutung fur die Auslegung kommt dem Begriff der Kultur im Rechtssinne sowie dem Baugestaltungs- und Denkmalrecht zu. Die Arbeit nimmt zu der Frage Stellung, ob der Eingriff durch 248 BauGB in die Planungshoheit der Gemeinde (Art. 28 Abs. 2 GG) gerechtfertigt ist.