Description: Der Autor untersucht eine gangige Klauselgestaltung in bankublichen Grundschuldbestellungsurkunden. Wer als Sicherheit fur einen Kredit eine Grundschuld bestellt, muss regelmassig auch die personliche Haftung fur einen Betrag in Hohe der Grundschuld ubernehmen und sich der Zwangsvollstreckung sowohl in sein dingliches als auch in sein sonstiges Vermogen unterwerfen. Die Zulassigkeit eines solchen Sicherungspakets ist unter dem Blickwinkel des AGB-Gesetzes problematisch. So wird eine Ubernahme der personlichen Haftung von der hochstrichterlichen Rechtsprechung stets als abstraktes Schuldversprechen verstanden. Aufgrund der damit verbundenen und bezweckten Umkehr der Beweislast fuhrt dies zu einem Verstoss gegen 11 Nr. 15 AGBG (Verbot der Beweislastanderung zum Nachteil des anderen Vertragsteils). Einige Fallkonstellationen stehen daruber hinaus in Widerspruch zu 9 AGBG (unangemessene Benachteiligung). Marburger kommt zu dem Ergebnis, dass die Ubernahme der personlichen Haftung im Sinne eines abstrakten Schuldversprechens nur individualvertraglich vereinbart werden kann. Gegen die formularmassige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in dingliches und sonstiges Vermogen bestehen grundsatzlich keine Bedenken.