Description: Das Kartelldeliktsrecht hat mit der Entwicklung des Private Enforcement an Bedeutung gewonnen. Die Praxis sieht sich im Zusammenhang mit Schadenersatzklagen von Abnehmern der Kartellanten mit Fragen konfrontiert, die die Reichweite eines Hardcore-Verstosses und der durch ihn bewirkten Schadensfolgen betreffen. Schutzt die Ruckkehr eines Unternehmens zu wettbewerbskonformem Verhalten vor der Haftung fur den Kartellverstoss? Gibt es zeitliche Grenzen? Haftet ein Unternehmen auch dann fur Teile eines wettbewerbswidrigen Geschehens, wenn es auf dem betroffenen Markt nicht tatig ist? Theresa Schussel-Kohlhaufl analysiert die "gemeinschaftlich begangene Tat" des BGB-Deliktsrechts in ihrer kartellschadenersatzrechtlichen Einkleidung. Sie berucksichtigt dabei auch den Einfluss der Rechtsfigur der komplexen und fortdauernden Zuwiderhandlung (single, complex and continuous infringement) des EU-Bussgeldrechts.