Description: Welche Aussage das Recht fur einen bestimmten Lebenssachverhalt trifft, hangt bedeutend davon ab, wie der Rechtsanwender das Gesetz auslegt und anwendet. Die Frage, wie die Gesetzesmaterialien als Willensausserungen des Gesetzgebers dabei zu berucksichtigen sind, ist seit fast zweihundert Jahren umstritten. Sie gehort zu den ungeklarten Grundlagenfragen der Rechtswissenschaft. Dieser Umstand hat dazu gefuhrt, dass in der praktischen Rechtsanwendung der Verweis auf Bundestagsdebatten, Ausschussberichte und Entwurfsbegrundungen vielfach willkurlich erfolgt und aufgrund von unterschiedlichen methodischen Ansatzen auch nahezu willkurlich erfolgen "darf". Im Bewusstsein, dass sich Grundlagenprobleme nicht losen lassen, mochte Tino Frieling einen weiteren Beitrag zur "ewigen" Diskussion leisten und zu einem rationaleren Umgang mit dem Willen des Gesetzgebers und den Gesetzesmaterialien beitragen.