Description: Der Rechtsdogmatik kommt bei einem rational angeleiteten Umgang mit dem Recht essentielle Bedeutung zu. Sie bundelt Erfahrungswissen von Juristen im Umgang mit dem Recht im Hinblick auf bestimmte Fallkonstellationen. Sie verdichtet diese Erfahrungen der juristischen Praxis zu Regelanwendungsregeln des Rechts. Gleichzeitig beschreibt die Dogmatik aber auch den Stand und verdeutlicht die Grenzen der jeweils aktuellen Erkenntnis des Rechts. Die Dogmatik des Verfassungsrechts ist dabei vor besondere Herausforderungen gestellt, da sie sich auf einen sprachlich offenen Normbestand bezieht, dessen dogmatische Konkretisierung in besonderer Weise vom Vorverstandnis des Verfassungsjuristen abhangt.Die Beitrage dieses von Julian Kruper, Heike Merten und Martin Morlok herausgegebenen Bandes untersuchen vor diesem Hintergrund an vier Feldern Nutzen und Grenzen der Rechtsdogmatik im Bereich des Verfassungsrechts . Die Abhandlungen uberspannen dabei ein weites Feld: Den dogmatischen Konsequenzen einer linguistischen Theorie des Rechts wenden sich die Beitrage von Ralph Christensen und Dieter Stein zu. Methodenfragen einer leitbildorientierten Verfassungsanwendung widmen sich die Beitrage von Uwe Volkmann und Peter M. Huber. Mit den dogmatischen Implikationen materieller verfassungsrechtlicher Probleme im Hinblick auf den religionsverfassungsrechtlichen Grundsatz der Neutralitat sezten sich Stefan Huster und Markus Muller sowie im Hinblick auf eine mogliche Nachfuhrung des Verfassungsrechts an Prozesse der Informalisierung Helmuth Schulze-Fielitz und Brun-Otto Bryde auseinander.
Brief description: Julian Kruper, ist Akademischer Rat am Lehrstuhl fur Offentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie der Heinrich-Heine-Universitat Dusseldorf.Heike Merten, Geboren 1967; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn; 1999 Promotion; Geschaftsfuhrerin des Instituts fur Deutsches und Europaisches Parteienrecht und Parteienforschung (PRuF).Martin Morlok, Geboren 1949; Studium der Rechtswissenschaft und Soziologie in Tubingen, Marburg, Giessen und Berkeley; 1986Promotion; 1991Habilitation; Professor und Lehrstuhlinhaber an den Universitaten Augsburg, Jena, Hagen und derzeit Dusseldorf; geschaftsfuhrender Direktor des Instituts fur Deutsches und Europaisches Parteienrecht und Parteienforschung in Dusseldorf.