Description: English summary: Does German civil law recognize involuntary assignment of liabilities to enrich someone besides voluntary contractual obligations? Thomas Lobinger examines this problem and provides suggestions for its solution. Contractual obligation of 'value-adding performance' requires volition on the part of the obligator according to the traditional doctrine. Judicial decisions and scientific research today recognize such obligations also in the absence of volition. The author examines the scope of the modern concepts on the emergence of 'value-adding performance obligation' in civil law based on the principle of volition. He gives a special treatment of insignificant mental reservations and legal implications in transactions involving mistake. He also examines the problem of the lack of conscious declaration and gives a new interpretation of 170 ff. BGB dealing with agents' liability and representation by estoppel. German description: Verpflichtungen, die wie schuldvertragliche Leistungspflichten der Aufstockung des Glaubigervermogens dienen, erfordern nach traditioneller Lehre einen entsprechenden Verpflichtungswillen des Schuldners. Demgegenuber erkennen Wissenschaft und Rechtsprechung solche Verpflichtungen heute in weitem Umfang auch dann an, wenn dieser Verpflichtungswille fehlt.Thomas Lobinger uberpruft die Tragfahigkeit der von den modernen Lehren zumeist herangezogenen Verschuldens-, Vertrauens-, Verkehrsschutz- und Verantwortungsgesichtspunkte und weist im Anschluss daran auf die grundlegenden Ordnungsmuster des Burgerlichen Rechts hin. Dabei zeigt sich, dass man im Hinblick auf die Entstehung vermogensaufstockender Leistungspflichten fur das Burgerliche Recht auch heute noch vom Willensprinzip als Grundregel ausgehen muss. Deutlich gemacht wird ferner, dass die zentralen Vorschriften des BGB uber Rechtsgeschafte dieser Grundregel auch weitgehend entsprechen. Thomas Lobinger untersucht insbesondere den Grundsatz der Unbeachtlichkeit geheimer Vorbehalte sowie die gesetzliche Irrtumsregelung. Fur die Problematik des 'fehlenden Erklarungsbewusstseins' unterbreitet er einen neuen Losungsvorschlag. Ausserdem interpretiert er die sogenannten 'Rechtsscheinvollmachten' der 170 ff. BGB sowie die Erfullungshaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht nach 179 BGB neu. Abschliessend sucht er nach einem neuen dogmatischen Fundament fur die Losung der Problematik 'faktischer Vertragsverhaltnisse der Daseinsvorsorge' und des 'sozialtypischen Verhaltens'.
Brief description: Thomas Lobinger, Geboren 1966; Studium der Rechtswissenschaften in Tubingen und Berlin; 1999 Promotion; 2003 Habilitation; Professor an der Universitat Heidelberg und geschaftsfuhrender Direktor des Instituts fur Burgerliches Recht, Arbeitsrecht und Insolvenzrecht.